immaterielle Wirtschaftsgüter
- immaterielle Wirtschaftsgüter
immateriẹlle Wirtschaftsgüter,
nichtstoffliche Vermögenswerte eines Unternehmens, z. B.
Standort,
Kundenkreis,
innere Organisation, Mitarbeiterstamm (
Firmenwert), Konzessionen, Kontingente, Patente, Lizenzen, die selbstständig bewertbar sind und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen. Die
Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter in der Bilanz ist im
Handelsrecht (§§ 248 Absatz 2, 255 Absatz 4 HGB) und
Steuerrecht (§ 5 Absatz 2 EStG) unterschiedlich geregelt.
Universal-Lexikon.
2012.
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