immaterielle Wirtschaftsgüter

immaterielle Wirtschaftsgüter
immateriẹlle Wirtschaftsgüter,
 
nichtstoffliche Vermögenswerte eines Unternehmens, z. B. Standort, Kundenkreis, innere Organisation, Mitarbeiterstamm (Firmenwert), Konzessionen, Kontingente, Patente, Lizenzen, die selbstständig bewertbar sind und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen. Die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter in der Bilanz ist im Handelsrecht (§§ 248 Absatz 2, 255 Absatz 4 HGB) und Steuerrecht (§ 5 Absatz 2 EStG) unterschiedlich geregelt.

Universal-Lexikon. 2012.

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